Hinweis:
Der Widerruf eines Vertrags ist für individualisierte Waren von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Dies ist der Fall, wenn Sie uns im Rahmen der Bestellung eine individuelle Vorgabe hinsichtlich der Gestaltung der Ware gemacht haben, die wir bei der Fertigung bzw. Fertigstellung der Ware berücksichtigen mussten. Daher können wir in diesen Fällen Ihre Widerrufserklärung nicht akzeptieren und die Ware auch nicht zurücknehmen.
Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr Verständnis.